Der Generalbundesanwalt lässt verkünden, dass es bisher keine konkreten Anhaltpunkte dafür gibt, „dass die NSA oder das GCHQ den deutschen Telefon- und Internetverkehr systematisch überwacht haben“.
Tja, im Sommer war es noch Pofalla, der die Spähaffähre für beendet erklärt hat. Jetzt ist es der Generalbundesanwalt.
Und es geht hier um den Punkt, ob Ermittlungen aufgenommen werden. Es geht nicht darum, ob man genug Beweise hat, um jemanden zu verurteilen, sondern ob man genug Anhaltspunkte hat, um die Ermittlung zu eröffnen. Der ganze Kram, der von Snowden veröffentlicht wurde, die Aufregung der USA über diesen Geheimnisverrat, all das reicht nicht aus, um zumindest Ermittlungen anzustellen?
Auf der anderen Seite braucht es natürlich auch eigentlich keinen Verdacht. Die Vorratsdatenspeicherung soll wieder eingeführt werden – verdachtsloses Speichern von Verbindungsdaten aller Deutschen. Hier braucht man ja offensichtlich keine Anhaltspunkte, bevor man Leute überwacht.