Dieser Eintrag wurde ursprünglich auf meinem alten Blog veröffentlicht. Dieser Eintrag hier ist eine Kopie mit kleinen technischen Anpassungen.
Depub.org stellt „depublizierte“ Tagesschauaufzeichnungen online.
Die öffentlich-rechtlichen müssen die ja nach kurzer Zeit wieder löschen. Interessanterweise will der NDR jetzt „mit allen juristischen Mitteln“ dagegen vorgehen. Was ist daran so interessant? Nun, bisher hatte ich den Eindruck, dass die öffentlich-rechtlichen unglücklich seien, dass „depubliziert“ werden muss und deswegen suggerierten, die Zuschauer könnten ja gelöschte Inhalte woanders online stellen.
Netzpolitik.org hingegen vermutet, dass „der NDR in Form seiner Pressesprecherin nur das sagt, was man offiziell halt zu einem solchen Fall sagen muss.“ — sprich: sie haben nichts dagegen, sie wollen nur selber nicht verklagt werden. Mal schauen, wie sich die Sache entwickelt…
Update Juli 2022
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