Stranger Than Usual

Wenn die AfD „Remigration“ sagt, meint sie „ethnische Säuberung“

Ich habe ja nicht viel für Friedrich Merz übrig. Der Mann ist „1 Pimmel“ (uh, und jetzt muss ich aufpassen, dass mir keine Wohnungsdurchsuchung bevorsteht). Er ist durch aggressive, beratungsresistente Inkompetenz mit daran Schuld, dass die AfD so gut abschneidet. Und trotz aller Belege die für ein AfD-Verbot sprechen, weigert er sich weiterhin, ein AfD-Verbotsverfahren auch nur prüfen zu lassen.

Aber diese Woche hat er etwas gesagt, dem ich nur zustimmen kann: Remigration ist nichts anderes als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft.

Nehmen wir das erst einmal auseinander. Zunächst: „ethnische Säuberung“ ist meinem Sprachgefühl nach auch nur ein Euphemismus. Es klingt so schön hygienisch und sauber, meint aber im Prinzip: Mord oder Vertreibung. Der Begriff ist auf der Euphemismus-Tretmühle ganz unten angekommen. Also braucht die AfD einen neuen Begriff, um dasselbe in der Öffentlichkeit auszudrücken.

Remigration“ ist ursprünglich ein Begriff, der einfach eine Rückmigration von Menschen bedeutet. Die Rechten, u.a. auch die AfD, verwenden ihn aber seit Jahren als Begriff für ethnische Säuberungen. Nicht zuletzt beim Treffen von Rechtsextremen in Potsdam 2023. Damals hat die AfD geleugnet, etwas damit zu tun zu haben und sich auch ein bisschen von dem Begriff „Remigration“ distanziert. Als dann die öffentliche Empörung ein bisschen abgeflacht ist, haben sie aber angefangen, den Begriff überall zu verwenden.

Er dient jetzt als Dogwhistle. Gegenüber rechtsextremen Wählern kann man so seine menschenverachtenden Vorhaben verbreiten. Gegenüber der gemäßigten Öffentlichkeit kann man trotzdem behaupten, man sei nicht rechtsextrem. Ein Feigenblatt, mehr nicht.

Und deswegen hat die AfD Strafanzeige gegen Merz gestellt:

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, erklärte, die Äußerungen von Merz seien »strafrechtlich relevant« und »vollkommen inakzeptabel«. Die AfD-Fraktion stehe »fest auf dem Boden des Grundgesetzes«. Es handle sich »um verleumderische Beleidigungen, die sich nicht nur gegen jedes einzelne Mitglied der AfD-Fraktion richten, sondern letztlich auch politisch gegen Millionen Bürger«.

Die AfD steht nicht fest auf dem Boden des Grundgesetzes. Es ist keine verleumderische Beleidigung. Nur ein Beispiel von vielen: Diese Woche hat der AfD-Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt gesagt, er bräuchte Rüstungsgüter für Deportationen.

Es ist keine Verleumdung, die AfD als rechtsextrem zu bezeichnen. Es ist mittlerweile so offensichtlich, dass es auch keine Entschuldigung mehr für irgendeinen Wähler der AfD gibt. Wer die AfD wählt, wählt Rassismus, wählt Hass, wählt Umweltzerstörung und wählt gegen die Demokratie.

Und um auf die Ursprüngliche Aussage von Merz zurückzukommen: Wer die AfD wählt, wählt die gewaltsame Vertreibung, die „ethnische Säuberung“ aus rassistischen und nationalistischen Gründen. Millionen von Menschen würden unter Waffengewalt gezwungen, das Land zu verlassen.