Heute sind mir in der Zeitung (WAZ) zwei Themen aufgefallen, die ich hier aufbringen möchte:
Zum ersten Thema: Ein Urteil, dass eine Muslimin in einem evangelischen Krankenhaus kein Kopftuch tragen darf. Nun kann man natürlich so oder so zu dieser Kopftuchdebatte stehen, aber das Argument, dass es einen "Sonderstatus für konfessionelle Arbeitgeber" gibt, halte ich für schlecht.
Natürlich, dass ist es, was das Gesetz sagt. Aber ist es ein gutes Gesetz? Nein, und zwar alleine schon weil Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft nicht oder nur zu einem sehr geringen Teil von der Kirche finanziert werden. Mit anderen Worten: Der eigentliche Arbeitgeber ist Vater Staat. Ipso facto verbietet der Staat einem Teil seiner Angestellten das Zeigen von religiösen Symbolen (oder ein schwerwiegenderen Fällen kündigt er Angestellte, weil sie nach einer Scheidung eine neue Beziehung haben).
Davon abgesehen ist es sowieso fragwürdig, dass in einem Land der Religionsfreiheit eine Kirche ihren weltlichen Arbeitnehmer (z.B. Krankenschwestern, Ärzte, Kindergärtnerinnen etc.) vorschreiben darf, wie sie ihr Leben zu führen haben. Bei Geistlichen ist das vielleicht anders, aber wer eine weltliche Tätigkeit ausführt sollte nicht an kirchliche Regeln gebunden sein.
Kommen wir nun zum zweiten Thema: Inzest. Heute ein Artikel darüber, dass der Ethikrat empfiehlt, Sex unter Geschwistern nicht mehr unter Strafe zu stellen. Momentan steht darauf Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (je nach Verwandtschaftsgrad). Klingt irgendwie... mittelalterlich. So wie alte Gesetze gegen Homosexualität. Ich frage mich an dieser Stelle: wem schadet es, wenn Inzest erlaubt ist? Das einzige Argument, dass einigermaßen plausibel klingt, ist die erhöhte Wahrscheinlichkeit, Kinder mit Erbkrankheiten zu zeugen.
Aber wenn das ein Grund für ein Verbot ist, dann müsste man auch Trägern von autosomal dominanten Erbkrankheiten oder (weiblichen) Trägern von X-chromosomalen Erbkrankheiten den Sex verbieten. Deren Wahrscheinlichkeit, die Krankheit zu vererben ist tatsächlich noch höher als die bei Inzest zwischen Geschwistern.
Der tatsächliche Grund für dieses Verbot ist wohl eher, dass es sich für die meisten Menschen unvorstellbar ist, nahe Verwandte sexuell attraktiv zu finden, und dass ein gewisser Ekel damit verbunden ist. Dieses Gefühl kann ich nachvollziehen, aber das kann kein Grund für ein Verbot sein. Wenn es beiden Partnern gefällt, wie kann es dann schlecht sein? Hier kann man eigentlich die gleichen Argumente vorbringen, die man auch gegen Homophobie ins Feld führt.
Die WAZ ist da geteilter Meinung. Einerseits gibt es einen gefühlsvollen Artikel über die Leiden eines jungen Paares aus Halbgeschwistern, die sich erst spät im Leben kennenlernten, und jetzt wie Verbrecher behandelt werden. Auf der anderen Seite steht ein Kommentar, der meint, um familiären Missbrauch zu verhindern, muss Inzest weiterhin strafbar bleiben. Im Ernst? Missbrauch ist strafbar, egal ob es Inzest ist oder nicht. Das hat mit Inzest überhaupt nichts zu tun.
Ich habe fertig.